Kosten

Selbstzahlende

Wenn die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von Ihnen selbst getragen werden möchten bzw. müssen, richtet sich das Honorar nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Entsprechend der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) liegt der Betrag pro Sitzung zwischen 134,07 € und 167,58 €. Selbstzahlenden stelle ich für das Erstgespräch und Folgetermine 134,07€ in Rechnung.

 

Hinweis: Jugendliche kann ich NUR über Selbstzahlenden-Basis behandlen. 

Gesetzlich Versicherte: 

Gesetzlich Versicherte können anfallende Therapiekosten nur über ein Kostenrückerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dies sollten wir bitte vorab gemeinsam besprechen, da die Erfolgsaussichten einer Kostenerstattung erfahrungsgemäß von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind. Informationen zum Kostenrückerstattungsverfahren erhalten Sie hier: DPtV-Faltblatt

 

 

 

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

Privatversicherte

Für privat Versicherte (z. B. Lehrer*innen, Selbstständige oder beamtete Fachkräfte) richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bitte klären Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung, welche psychotherapeutischen Leistungen erstattet werden.

 

Beihilfe (z. B. Polizei, Lehrkräfte)

Beamt*innen – etwa bei der Polizei, im Schuldienst oder im öffentlichen Dienst – erhalten Beihilfe. Diese übernimmt einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten; der verbleibende Betrag wird in der Regel durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

 

Heilfürsorge (Bundeswehr & Bundespolizei)

Für Soldat*innen der Bundeswehr sowie für aktive Angehörige der Bundespolizei besteht meist Anspruch auf Heilfürsorge. In der Regel ist eine Überweisung durch Ihren truppenärztlichen oder polizeiärztlichen Dienst erforderlich.


 

Das Honorar pro Sitzung (50 Minuten) orientiert sich an der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Anhand der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) entspricht dies 134,07 € bis 167,58 €.

Mehrpersonensetting: 

Die Kosten für einen geplanten Therapieprozess im Mehrpersonensetting (z.B. Paartherapie, Begleitung bei freundschaftlichen Konflikten) sind selbst zu zahlen. Die Kosten werden leider nicht durch Krankenkassen/Beihilfen getragen. Pro Termin (90 Minuten) verrechne ich 160€.

Freie Termine ab Juni 2026

Adresse

Ab Juni 2026:
Simildenstraße 30
04277 Leipzig

 

Praxiszeiten

Montag Freitag
7:00 Uhr 14:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag – Freitag
10 min vor voller Stunde
(7:50 Uhr – 13:50)

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